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Das Schuljahr Das Schuljahr der Musikschule hat zwei Schulhalbjahre: Mai bis Oktober und November bis April.
An- und Abmeldungen Anmeldungen sind jederzeit möglich. An- und Abmeldungen können nur in Schriftform über die Geschäftsstelle der Musikschule Rösrath/Overath vollzogen werden. Eine An- und Abmeldung über
die Lehrkraft ist nicht möglich. Die Abmeldung kann nach der dreimonatigen Probezeit nur zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen und muss mindestens zwei Monate vorher bei der Schulleitung schriftlich mitgeteilt werden,
also bis Ende Februar bzw. Ende August. An- und Abmeldungen während des laufenden Schulhalbjahres können in besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. längere Krankheit, Umzug) berücksichtigt werden. Probezeit
Das erste Vierteljahr gilt als Probezeit. Während der Probezeit ist eine Kündigung mit zweiwöchiger Frist zum Monatsende möglich. Für Halbjahrkurse (befristete Projekte) gilt: Der erste Monat gilt als Probezeit. Während des
ersten Monats kann bis zu 7 Tagen vor Monatsende schriftlich gekündigt werden. Änderung Unterrichtsform Eine Änderung der Gruppenstärke hat keine Erhöhung der Gebühren im laufenden Halbjahr zur Folge.
Das Instrument Der Musikschüler sollte bei Beginn des Unterrichtes ein Instrument besitzen. Es gibt die Möglichkeit ein Instrument zu mieten. Unterrichtsräume und -zeiten Die Schulleitung legt fest in
welchen Räumen der Unterricht erteilt wird. Wünsche auf Unterricht in bestimmten Unterrichtsräumen werden nach Möglichkeit erfüllt, es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Der Unterricht im Grund stufen- und Elementarbereich
findet entsprechend der Nachfrage an dem Unterrichtsort statt, der Ihrem Wohnort am nächsten liegt. Die Dauer der Unterrichtseinheiten finden Sie unter Gebühren. Sie ist in unserer Gebührenordnung festgelegt, erhältlich auf
Anfrage bei der Musikschule. Aufsicht und Haftung Eine Aufsicht besteht nur für die Zeit, in der der Schüler am Unterricht oder auf Veranlassung der Musikschule an sonstigen Schulveranstaltungen als Schüler
teilnimmt. Bei Unfällen leistet die Musikschule den Teilnehmern im Rahmen und im Umfang des bestehenden Deckungsschutzes Ersatz. Alle Besucher der Musikschule sind für pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe von
Schuleigentum verantwortlich. Teilnahmeregeln Die Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden angehalten. Für Unterrichtstunden die der Schüler versäumt hat, besteht kein Anspruch
auf Ersatz. Nimmt der Schüler jedoch am Unterricht nicht teil bzw. gibt diesen völlig auf, so ist grundsätzlich die Unterrichtsgebühr bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres zu zahlen. Bei wiederholten Verstößen gegen die
Disziplin im Unterricht und bei unentschuldigtem Fehlen kann die Schule in folgender Art reagieren: - Verwarnung - Androhung des Ausschlusses - Ausschluss vom Unterricht
In diesem Fall müssen die Unterrichtsgebühren bis zum Ende des Schulhalbjahres dennoch gezahlt werden. Unterrichtsteilname Die Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden gehalten.
Sind Sie verhindert? Wenn der Schüler an dem Unterricht nicht teilnehmen kann, sollte das unverzüglich der Lehrkraft mitgeteilt werden. Für versäumte Stunden besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Ergänzungsfächer / Ensembles Diese Fächer stehen auch Interessenten offen, die keinen Unterricht an der Musikschule haben. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Ferien
Die Ferien- und Feiertagsregelung entspricht den jeweiligen Regelungen für die allgemeinbildenden Schuen. Widerspruch Gegen wichtige Entscheidungen der Schulleitung kann die Entscheidung der Verbandsvorstehers als
Beauftragtem der Zweckverbandsversammlung angerufen werden. Unterrichtsausfall Fällt der Unterricht länger als drei Wochen ununterbrochen aus und wird er nicht nachgeholt, so werden für die Zeit des
Unterrichtsausfalls keine Gebühren erhoben. Feiertage und Schulferien und örtlich bedingte unterrichtsfreie Tage sind ausgenommen. Wird der Unterricht durch den Schüler versäumt, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der
Gebühren bestehen, der Unterricht muss in diesem Fall nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Lehrer nachgegeben werden. Ermäßigung Nehmen mehr als zwei Mitglieder einer Familie am Unterricht der Musikschule teil,
werden die Gebühren für alle Mitglieder um 15% ermäßigt. bei Eintritt eines weiteren Familienmitgliedes um 20%. In gleicher Weise wird ab der dritten Unterrichtsbelegung innerhalb einer Familie verfahren. Nicht ermäßigt werden
Teilnahmegebühren für Sonderprojekte und Ergänzungsfächer sowie Instrumentenzuschlag und Instrumentenleihgebühren. Die Teilnahme an diesen Projekten bewirkt auch keine Ermäßigungen.
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