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November 2009

Musikschule Rösrath/Overath
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Das Schuljahr
Das Schuljahr der Musikschule hat zwei Schulhalbjahre: Mai bis Oktober und November bis April.
An- und Abmeldungen
Anmeldungen sind jederzeit möglich. An- und Abmeldungen können nur in Schriftform über die Geschäftsstelle der Musikschule Rösrath/Overath vollzogen werden. Eine An- und Abmeldung über die Lehrkraft ist nicht möglich.
Die Abmeldung kann nach der dreimonatigen Probezeit nur zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen und muss mindestens zwei Monate vorher bei der Schulleitung schriftlich mitgeteilt werden, also bis Ende Februar bzw. Ende August.
An- und Abmeldungen während des laufenden Schulhalbjahres können in besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. längere Krankheit, Umzug) berücksichtigt werden.
Probezeit
Das erste Vierteljahr gilt als Probezeit. Während der Probezeit ist eine Kündigung mit zweiwöchiger Frist zum Monatsende möglich. Für Halbjahrkurse (befristete Projekte) gilt: Der erste Monat gilt als Probezeit. Während des ersten Monats kann bis zu 7 Tagen vor Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Änderung Unterrichtsform
Eine Änderung der Gruppenstärke hat keine Erhöhung der Gebühren im laufenden Halbjahr zur Folge.
Das Instrument
Der Musikschüler sollte bei Beginn des Unterrichtes ein Instrument besitzen. Es gibt die Möglichkeit ein Instrument zu mieten.
Unterrichtsräume und -zeiten
Die Schulleitung legt fest in welchen Räumen der Unterricht erteilt wird. Wünsche auf Unterricht in bestimmten Unterrichtsräumen werden nach Möglichkeit erfüllt, es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Der Unterricht im Grund stufen- und Elementarbereich findet entsprechend der Nachfrage an dem Unterrichtsort statt, der Ihrem Wohnort am nächsten liegt. Die Dauer der Unterrichtseinheiten finden Sie unter Gebühren. Sie ist in unserer Gebührenordnung festgelegt, erhältlich auf Anfrage bei der Musikschule.
Aufsicht und Haftung
Eine Aufsicht besteht nur für die Zeit, in der der Schüler am Unterricht oder auf Veranlassung der Musikschule an sonstigen Schulveranstaltungen als Schüler teilnimmt. Bei Unfällen leistet die Musikschule den Teilnehmern im Rahmen und im Umfang des bestehenden Deckungsschutzes Ersatz. Alle Besucher der Musikschule sind für pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe von Schuleigentum verantwortlich.
Teilnahmeregeln
Die Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden angehalten. Für Unterrichtstunden die der Schüler versäumt hat, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Nimmt der Schüler jedoch am Unterricht nicht teil bzw. gibt diesen völlig auf, so ist grundsätzlich die Unterrichtsgebühr bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres zu zahlen. Bei wiederholten Verstößen gegen die Disziplin im Unterricht und bei unentschuldigtem Fehlen kann die Schule in folgender Art reagieren:
- Verwarnung
- Androhung des Ausschlusses
- Ausschluss vom Unterricht
In diesem Fall müssen die Unterrichtsgebühren bis zum Ende des Schulhalbjahres dennoch gezahlt werden.
Unterrichtsteilname
Die Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden gehalten.
Sind Sie verhindert?
Wenn der Schüler an dem Unterricht nicht teilnehmen kann, sollte das unverzüglich der Lehrkraft mitgeteilt werden. Für versäumte Stunden besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Ergänzungsfächer / Ensembles
Diese Fächer stehen auch Interessenten offen, die keinen Unterricht an der Musikschule haben. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Ferien
Die Ferien- und Feiertagsregelung entspricht den jeweiligen Regelungen für die allgemeinbildenden Schuen. Widerspruch
Gegen wichtige Entscheidungen der Schulleitung kann die Entscheidung der Verbandsvorstehers als Beauftragtem der Zweckverbandsversammlung angerufen werden.
Unterrichtsausfall
Fällt der Unterricht länger als drei Wochen ununterbrochen aus und wird er nicht nachgeholt, so werden für die Zeit des Unterrichtsausfalls keine Gebühren erhoben. Feiertage und Schulferien und örtlich bedingte unterrichtsfreie Tage sind ausgenommen. Wird der Unterricht durch den Schüler versäumt, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren bestehen, der Unterricht muss in diesem Fall nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Lehrer nachgegeben werden.
Ermäßigung
Nehmen mehr als zwei Mitglieder einer Familie am Unterricht der Musikschule teil, werden die Gebühren für alle Mitglieder um 15% ermäßigt. bei Eintritt eines weiteren Familienmitgliedes um 20%. In gleicher Weise wird ab der dritten Unterrichtsbelegung innerhalb einer Familie verfahren. Nicht ermäßigt werden Teilnahmegebühren für Sonderprojekte und Ergänzungsfächer sowie Instrumentenzuschlag und Instrumentenleihgebühren. Die Teilnahme an diesen Projekten bewirkt auch keine Ermäßigungen.