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November 2009

Musikschule Rösrath/Overath
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Unterrichtsgebühren
Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Gebühr (s.unten) zu entrichten. Die Teilnehmergebühren
richten sich nach der Gebührenordnung für die Musikschule Rösrath/Overath. Der Monatsbetrag ist ein
Abschlag auf den Jahresbetrag, in dem die gesetzlichen Schulferien schon berücksichtigt sind. Daher
ist der Monatsbetrag auch in den Ferien zu zahlen.
Fälligkeit der Gebühren
Die Gebühr ist monatlich voraus zu zahlen.
Instrumentenleihgebühr ( 10,00 / 15,00 oder  20,00 Euro.)
wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr abgerechnet.

Tabelle zur Gebührenordnung
der Musikschule der Städte Rösrath und Overath
beschlossen von der 31. Verbandsversammlung am 20.10.2005