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Unterrichtsgebühren Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Gebühr (s.unten) zu entrichten. Die Teilnehmergebühren
richten sich nach der Gebührenordnung für die Musikschule Rösrath/Overath. Der Monatsbetrag ist ein Abschlag auf den Jahresbetrag, in dem die gesetzlichen Schulferien schon berücksichtigt sind. Daher
ist der Monatsbetrag auch in den Ferien zu zahlen. Fälligkeit der Gebühren Die Gebühr ist monatlich voraus zu zahlen. Instrumentenleihgebühr ( 10,00 / 15,00 oder 20,00 Euro.)
wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr abgerechnet.
Tabelle zur Gebührenordnung der Musikschule der Städte Rösrath und Overath beschlossen von der 31. Verbandsversammlung am 20.10.2005
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